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I.
Allgemeines
1. Für unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote gelten ausschließlich
unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch
für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie
nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.
2. Unsere Angebote und alle Teile ihres Inhaltes und ihre Unterlagen
sind freibleibend.
3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam,
wenn wir diese ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
4. Nebenabreden, mündliche Zusagen und spätere Änderungen
des Vertrages werden nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns
gültig.
5. Beschriftungen und technische Zeichungen erfolgen nach den Angaben
des Kunden, der Kunde erhält vorab Korrekturen, welche er mit einer
unterschriebenen Freigabe bestätigt. Erst nach Erhalt der Freigabe
kann die Beschriftung oder Zeichnung erstellt werden. Liefertermine
richten sich daher nach dem Datum der Freigabeerhaltes.
II. Preise, Transport, Verpackung
1. Unsere Preisangaben verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Der
Mindestwarenwert pro Bestellung ist 25,- EUR (Ausland 25,- EUR). Liegt
der Mindestwarenwert darunter, so berechnen wir einen Mindermengenaufschlag
von 5,- EUR.
2. Die Wahl des Transportweges behalten wir uns vor. Unsere Transportpauschale
beträgt pro Lieferung im Inland mindestens 4,- EUR bis 1kg bei
einer Lieferung gegen Vorkasse/Nachnahme. Diese Transportpauschale erhöht
sich bei steigenden Gewichten (bis 31 kg). Lieferungen über 31
kg werden mit den tatsächlichen Frachtkosten berechnet oder unfrei
an den Empfänger versendet. Ein Anspruch auf Nachlieferung besteht
nicht. Bei Auslandssendungen berechnen wir alle angefallenen Gebühren.
Lieferungen ins Ausland erfolgen grundsätzlich auf Gefahr des Käufers.
Informieren Sie sich über die Zoll- und Einfuhrbestimmungen Ihres
Landes.
III. Zahlung, Eigentumsvorbehalt, Mahnung
1. Wir liefern grundsätzlich nur gegen Vorauskasse / Nachnahme
zuzüglich Verpackungs- und Transportkosten. In Ausnahmefällen
liefern wir auch auf Rechnung, z.B. an Großfirmen und Behörden,
Stammkunden.
2. Sämtliche Lieferungen erfolgen unter erweitertem Eigentumsvorbehalt.
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises
und bis zum Ausgleich aller etvl. bestehenden weiteren Forderungen unser
Eigentum. Das gilt auch bei Weiterverkauf an Dritte.
3. Bei nach Überschreiten gesetzter Zahlungsziele nötigen
Erinnerungen und Mahnungen sind wir berechtigt, jeweils eine Mahngebühr
von 10,00 EUR zu berechnen.
IV. Technische Angaben, Design, Innovation
Die Angaben in unseren Beschreibungen, Zeichnungen, Abbildungen, Tabellen
und dergleichen können handelsübliche Toleranzen enthalten;
Änderungen unserer Produkte in technischer Hinsicht, Design, Form
und Farbe bleiben ausdrücklich vorbehalten. Für Softwareprodukte
gelten außerdem die entsprechenden Beschreibungen.
Entwickelte Logos, Werbung sind grundsätzlich unser Eigentum und
können nur durch schriftliche Vereinbarung an den Kunden abgetreten
werden.
Bei Drucken, Beschriftungen, Schildern können technisch bedingte
Farbabweichungen auftreten. Farbabweichungen
bis zu 10% führen nicht zu einem Rückgabe- oder Minderungsrecht.
V. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus mit uns geschlossenen
Verträgen ist unser Geschäftssitz. Die Gefahr des Verlustes
oder Untergangs der Sendung geht mit Auslieferung der Sendung beim Transportunternehmen
auf den Kunden über. Das gilt auch für Kunden, die ihren Wohnsitz
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben.
VI. Angebot und Lieferung
1. Alle von uns gemachten Angebote sowie Preise sind freibleibend. Es
gelten die am Tage der Bestellung gültigen Preise.
2. Teillieferungen behalten wir uns vor.
3. Eine im Angebot angegebene Lieferzeit ist eine ungefähre Richtzeit,
soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist. Sie beginnt
mit dem Zeitpunkt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, frühestens
jedoch nach Eingang sämtlicher vom Kunden bereitzustellenden Unterlagen
(z.B. Skizze für Sonderanfertigung, Pflichtenheft, Text-, Bild-,
Tonvorlagen etc.). Sie verlängert sich um eine angemessene Frist
bei Behinderungen - auch bei unseren Lieferanten, bei Arbeitskämpfen
sowie Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres
Willens liegen, soweit die Ereignisse die Lieferung beeinflussen.
4. Wird durch Behinderungen vorgenannter Art die Auftragsdurchführung
für uns unangemessen erschwert, so sind wir zum Rücktritt
vom Vertrag für noch nicht ausgeführte Auftragsteile berechtigt.
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines solchen Rücktrittes
sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
VII. Garantie, Gewährleistung und Mängelhaftung
1. Auf alle von uns offerierten Artikel und Leistungen geben wir 6 Monate
Garantie auf Material und Verarbeitung. Einzige Ausnahme: verderbliche
Ware.
2. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel werden von uns
nur dann berücksichtigt, wenn sie sofort, spätestens jedoch
innerhalb von fünf Tagen, nach Eingang der Sendung gerügt
werden.
3. Als zugesichert gelten nur solche Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten,
die in unseren technischen Dokumentationen, im Angebot oder unserer
Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche gekennzeichnet
sind.
4. Für einen Mangel oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
leisten wir Gewähr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland dergestalt,
dass wir nach unserer Wahl fehlerhafte Teile oder Produkte ausbessern
oder durch Neuteile ersetzen bzw. bei Software die entsprechenden Änderungen
vornehmen. Wir behalten uns bis zu drei Nachbesserungsversuche vor.
Schlägt die angemessene Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl,
hat der Kunde nach seiner Wahl das Recht, Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung)
zu verlangen.
5. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche
wegen Folgeschäden sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
VIII. Umtausch und Rücksendungen
1. Rückgabe oder Umtausch sind nur bei mangelhafter Ware nach Ziff.
VII Abs. 4 zulässig.
2. Annahmeverweigerte Lieferungen werden mit 10% des Rechnungswertes
mindestens jedoch mit 10,- EUR Retourpauschale in Rechnung gestellt.
Ausnahme: Beschriftungen und technische Zeichnungen / Dokumentationen
werden bei Annahmeverweigerung dennoch mit dem vollen Rechnungswert
abgerechnet, da es sich bei diesen Leistungen um Sonderanfertigungen
handelt und ein anderweitiger Verkauf daher ummöglich ist.
IX. Salvatorische Klausel
Sollten
einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
nichtig, unwirksam und/oder undurchfürbar sein oder werden, wird
hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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